Seit Juli 2022 werden Psychotherapien, die von kantonal zugelassenen psychologischen Psychotherapeut:innen durchgeführt werden, von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen. Sie benötigen dazu vorgängig eine ärztliche Anordnung. Bringen Sie die Anordnung bitte zur ersten Sitzung mit.
Ihre Kostenbeteiligung
Versicherte beteiligen sich an den Kosten der von ihnen bezogenen Leistungen. Ihre Kostenbeteiligung umfasst:
- eine Franchise von 300 oder mehr Franken pro Jahr, wobei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von dieser befreit sind.
- einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Kosten, welche die Franchise übersteigen, jedoch nur bis zu einem Maximum von 700 Franken pro Jahr bei Erwachsenen und 350 Franken pro Jahr bei Kindern und Jugendlichen.
Zusatzversicherung
Für Beratungen und Therapien ohne ärztliche Anordnung ist es, abhängig von der Zusatzversicherung, weiterhin möglich über diese abzurechnen. Nehmen Sie dazu mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und klären Sie ab, welcher Anteil der Kosten übernommen wird.
Terminänderungen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Falls Sie verhindert sind, bitte ich Sie, mich mindestens 24 Stunden vorher zu informieren. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine behalte ich mir vor in Rechnung zu stellen. Bitte beachten Sie, dass die Krankenkasse die Kosten für verpasste Termine nicht übernimmt.