Seit Juli 2022 übernimmt die Grundversicherung der Krankenkasse die Kosten für die psychologische Psychotherapie. Sie benötigen dazu vorgängig eine ärztliche Anordnung. Bringen Sie die Anordnung bitte zur ersten Sitzung mit.
Ihre Kostenbeteiligung
Versicherte beteiligen sich an den Kosten der von ihnen bezogenen Leistungen. Ihre Kostenbeteiligung umfasst:
- eine Franchise von 300 oder mehr Franken pro Jahr, wobei Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von dieser befreit sind.
- einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Kosten, welche die Franchise übersteigen, jedoch nur bis zu einem Maximum von 700 Franken pro Jahr bei Erwachsenen und 350 Franken pro Jahr bei Kindern und Jugendlichen.
Zusatzversicherung
Für Beratungen und Therapien ohne ärztliche Anordnung ist es, abhängig von der Zusatzversicherung, weiterhin möglich über diese abzurechnen. Nehmen Sie dazu mit Ihrer Krankenkasse Kontakt auf und klären Sie ab, welcher Anteil der Kosten übernommen wird.